Hallo zusammen, ich habe folgendes notarielles Testamentvorliegen
:
"...Zum Testamentsvollstrecker ernenne ich Herrn Rechtsanwalt X, ersatzweise einen Gesellschafter der Rechtsanwälte Y & Partner. Der Testamentsvollstrecker hat das Recht seinen Nachfolger zu ernennen."
X hat die Annahme des Amtes abgelehnt. Eine Bestimmung eines Nachfolgers durch X kommt m.E. nicht in Betracht §2199 BGB, da dies voraussetzt, dass X überhaupt Testamentsvollstrecker war (also das Amt angenommen hat), da der neue Testamentsvollstrecker ja sonst auch kein Nachfolger ist.
Also greift die Ersatzregelung, danach soll ein Gesellschafter der Rechtsanwälte Y & Partner Testamentsvollstrecker sein. Grundsätzlich kann eine Partnerschaftsgesellschaft ja TV sein, das war hier ja aber nicht gewollt. Es wurde explizit bestimmt, dass ein Gesellschafter dann der Testamentsvollstrecker sein soll. Die Gesellschaft hat jedoch mehrere Gesellschafter.
Ich stehe jetzt total auf dem Schlauch. Ist die Bestimmung zu ungenau? Oder wer darf jetzt bestimmen, welcher dieser Gesellschafter das Amt übernehmen soll?
Ich habe absolut keine Idee gerade, obwohl ich einiges dazu gelesen habe..