In eigenhändigem Testament sind die Tochter und ihre beiden volljährigen Kinder zu gleichen Teilen als Erben bestimmt.Tocher soll die TV bis zu ihrem 65 Lebensjahr übernehmen, es folgen einige Anordnungen.
Zum Schluss heißt es: Sollte ein Erbe juristisch gegen das Testament vorgehen, scheidet er sofort aus der Erbengemeinschaft aus.
Erbschein so?
Alle Erben Vorerben zu gleichen Teilen , unter der auflösenden Bedingung Vollerbe, dass juristisch nicht gegen das Testament vorgegangen wird.
Nacherben die andern Erben zu gleichen Teilen.
Der Nacherbfall tritt mit der juristischen Geltendmachung ein.