Verfügungsverbot bei Erbengemeinschaften

  • Hallo,

    die Flurbereinigungsbehörde möchte per Ersuchen ein Verfügungsverbot bei einem
    Anteil (nicht die komplette) einer Erbengemeinschaft eintragen lassen. Ist sowas möglich?

    Herzliche Grüße
    Boksic

  • Die Flurbereinigungsbehörde hätte die Landverzichtserklärung gar nicht annehmen dürfen, wenn die Erbengemeinschaft nicht komplett auf das Grundstück oder Miteigentumsanteil verzichtet. Weil nicht auf einen ideelen Anteil verzichtet wurde, ist auch kein Verfügungsverbot entstanden.

  • Die Flurbereinigungsbehörde hätte die Landverzichtserklärung gar nicht annehmen dürfen, wenn die Erbengemeinschaft nicht komplett auf das Grundstück oder Miteigentumsanteil verzichtet. Weil nicht auf einen ideelen Anteil verzichtet wurde, ist auch kein Verfügungsverbot entstanden.

    Im Übrigen gibt keine Anteile bei der Erbengemeinschaft, da sie eine Gesamthandsgemeinschaft ist. Aus diesem Grund wäre ein solches Ersuchen seitens des Grundbuchamtes - vorherige Anhörung notwendig - zurückzuweisen oder auf eine Rücknahme hinzuwirken.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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