Hallo zusammen,
ich bin im Strafbereich erst seit kurzem eingesetzt. Weiß jemand wofür genau der Rechtspfleger zuständig ist im Bezug auf Bewährungsstrafen? Ich bekomme sowohl die Urteile bezüglich Erwachsener als auch Jugendlicher vorgelegt, um die Einleitungsverfügung zu machen, ausgesprochen ist im Urteil nur eine Bewährungsstrafe. Ich kenne es von anderen Gerichten, dass die Einleitung bei Erwachsenen selbstständig von der Geschäftsstelle verfügt wird, aber ich finde keine konkrete Zuständigkeitsregelung, auch nicht bezüglich der Zuständigkeit zur Einleitung bei Jugendlichen.
Vielen Dank!