Guten Morgen,
ich habe hier einen Grundstückskaufvertrag, in dem zwei minderjährige Kinder ein Grundstück erwerben wollen.
Es handelt sich um Parkplätze, die gebaut wurden, um die Parkplatzsituation für die umliegenden Grundstücke - von denen eins im Eigentum der Kinder steht - verbessern soll.
Die Großmutter ist Nießbraucherin des Grundstücks, das im Eigentum der Kinder steht. Sie hat sich schriftlich verpflichtet den Kaufpreis für das "Parkplatz-Grundstück" zu übernehmen.
Reicht die bloße schriftliche Verpflichtung der Großmutter aus? Oder sollte diese besser in notarieller Urkunde erfolgen? Was würdet ihr sagen?
Danke