Ihr müsst mir mal vom Schlauch helfen:
Das Verfahren hat das FA A aus der ZwaSi III/1 betrieben. Die Justizkasse hat die AO-Gebühr zum Verfahren angemeldet.
Ein anderes FA B ist dem Verfahren aus dem Rechts III/2 beigetreten.
Das FA A hat zwischendurch das Verfahren nach 30 ZVG eingestellt und nicht fortgesetzt. Also habe ich das Verfahren für FA A aufgehoben.
Jetzt mache ich meinen Teilungsplan. Das Recht III/1 ist bestehen geblieben. Es ist nicht verzinslich. Nehme ich die von der Justizkasse angemeldeten Kosten für die AO in den Teilungsplan? Ich tendiere zu ja. Bin mir aber irgendwie nicht sicher.