Hallo,
ich bin etwas verunsichert und finde nicht wirkl. etwas über die Suchfunktion.
Eingetragen werden soll eine Vormerkung zur Sicherung eines Wiederkaufsrecht für die Stadt...
der Käufer erklärt
a) die Vertragsfläche innerhalb von drei Jahren mit einem Wohnhaus zu bebauen
b) die Vertragsfläche in unbebauten Zustand nicht zu veräußern.
Ist die Bauverpflichtung eine Bedingung und trage ich es dann als bedingt und befristetes Wiederkaufsrecht ein?
Oder ist es nur als befristetes Wiederkaufsrecht einzutragen?
Sry. für die Frage vl. ist es auch einfach schon zu spät.