Löschung eines Wohnungsrechts wegen Unzulässigkeit, § 53 Abs. 1 S. 2 GBO

  • Hallo zusammen,

    ich bin seit Kurzem nun auch noch für Grundbuchsachen zuständig und habe ein Schreiben von einem Rechtsanwalt auf dem Tisch liegen.
    Er führt aus, dass ein bestimmtes Wohnungsrecht gem. § 53 Abs. 1 S. 2 GBO von Amts wegen zu löschen sei.
    Der Inhalt des Rechts sei unzulässig, weil der Ausübungsbereich nicht bestimmt genug sei.
    Der Ausübungsbereich unterliegt hier dem Wahlrecht des Verpflichteten.
    Ich habe dazu in der Kommentierung gelesen:


    "Obwohl das Wohnungsrecht eine Belastung des gesamten Grundstücks darstellt, ist der Nutzungsgegenstand auf ein


    Gebäude oder einen Gebäudeteil beschränkt. Nach dem Bestimmtheitsgrundsatz müssen die dem Wohnungsrecht unterliegenden Räume in der Eintragungsbewilligung genau bezeichnet werden. Dies ist allerdings nicht erforderlich, wenn sich das eingeräumte Recht auf alle Gebäude bzw. Räume bezieht.

    Eine Bestellung für Räumlichkeiten, die der Auswahl des Eigentümers oder des Berechtigten unterliegen, ist grundsätzlich nicht möglich. Ein Wahlrecht ist aber in der Weise denkbar, dass ein Wohnungsrecht für bestimmte Räume bestellt wird und der Berechtigte die Wahl hat, ob er das Recht weiterhin an diesen oder aber an anderen genau bezeichneten Räumen ausübt. Die Entscheidung des Berechtigten ist in diesem Fall auflösende Bedingung für das Wohnungsrecht an den zunächst genutzten Räumen und zugleich aufschiebende Bedingung für ein Wohnungsrecht an den anderen Räumen."
    Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 1093 BGB


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    Ist das Recht nun unzulässig oder ist so ein bedingtes Recht entstanden?
    Ich bin mir nur unschlüssig, weil ich noch sehr neu bin und nicht gleich leichtfertig irgendwelche Rechte löschen möchte.
    Immerhin ist es seit ca. 50 Jahren eingetragen. Würdet ihr es löschen?

  • Auf jeden Fall zunächst die Berechtigten des Rechts zu dem Löschungsbegehren anhören, bevor Du eine Löschung erwägst.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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