Hallo,
ich hab mal wieder ein Problemchen. Und zwar wurde in einer Sache zunächst ein Antrag auf einen europäischen VT nach der EG Nr. 805/04 gestellt. Diesen habe ich beanstandet und um Antragsrücknahme gebeten. Diese ist nicht erfolgt. Stattdessen liegt mir nun zusätzlich der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach der EG Nr. 1215/2012 vor. Aber grdsl geht das doch nicht, oder? Der Antragsteller hat ja ein Wahlrecht welchen Antrag er stellt. Aber er kann ja nicht beide gleichzeitig stellen? Der Antragsteller möchte seinen ersten Antrag nun erst dann ggfs. zurücknehmen, wenn ich die Bescheinigung nach 1215/12 erteilt habe. Was würdet ihr tun?