Es wird im vorliegenden Fall ein Tv-Zeugnis beantragt.
Grundlage ist ein notarielles Testament mit folgendem Passus: "Testamentsvollstreckung wird angeordnet. Es handelt sich um eine Abwicklungsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker hat nach Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten und Erfüllung des Vermächtnisses die Erbschaft an den Erben herauszugeben. Der Testamentsvollstrecker ist von allen gesetzlichen Beschränkungen befreit, soweit dies zulässig ist. Tv ist XY."
Ich frage mich nun, ob ich nun die Befreiung von den gesetzlichen Beschränkungen in das TVZ aufnehmen muss. Grundsätzlich handelt es sich hierbei ja um eine Abweichung, die im TVZ anzugeben wäre. Allerdings ist diese "Befreiung" ja nicht konkret angegeben. Spontan wäre mir nun zum Beispiel die erweitere Verpflichtungsbefugnis nach §2207 S.1 BGB eingefallen. Ist diese bei einer Abwicklungsvollstreckung gegeben, ist sie ja normalerweise in das TVZ aufzunehmen. An die Befreiung vom §181 BGB habe ich auch gedacht, allerdings ist hier ja (noch) h.M., dass diese nicht in das TVZ aufgenommen wird.
Würdet ihr die konkrete Befreiung aufnehmen? Oder den Satz so allgemein wie er im Testament formuliert ist?
Fallen euch noch weitere Befreiungen ein?