Erweiterte Verpflichtungsbefugnis?

  • Es wird im vorliegenden Fall ein Tv-Zeugnis beantragt.
    Grundlage ist ein notarielles Testament mit folgendem Passus: "Testamentsvollstreckung wird angeordnet. Es handelt sich um eine Abwicklungsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker hat nach Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten und Erfüllung des Vermächtnisses die Erbschaft an den Erben herauszugeben. Der Testamentsvollstrecker ist von allen gesetzlichen Beschränkungen befreit, soweit dies zulässig ist. Tv ist XY."

    Ich frage mich nun, ob ich nun die Befreiung von den gesetzlichen Beschränkungen in das TVZ aufnehmen muss. Grundsätzlich handelt es sich hierbei ja um eine Abweichung, die im TVZ anzugeben wäre. Allerdings ist diese "Befreiung" ja nicht konkret angegeben. Spontan wäre mir nun zum Beispiel die erweitere Verpflichtungsbefugnis nach §2207 S.1 BGB eingefallen. Ist diese bei einer Abwicklungsvollstreckung gegeben, ist sie ja normalerweise in das TVZ aufzunehmen. An die Befreiung vom §181 BGB habe ich auch gedacht, allerdings ist hier ja (noch) h.M., dass diese nicht in das TVZ aufgenommen wird.
    Würdet ihr die konkrete Befreiung aufnehmen? Oder den Satz so allgemein wie er im Testament formuliert ist?
    Fallen euch noch weitere Befreiungen ein?

  • Den Post habe ich gesehen, allerdings beantwortet dieser meine Frage im konkreten Fall nicht.
    Grundsätzlich ist die erweitere Verpflichtungsbefugnis (wie oben geschrieben) in das TVZ aufzunehmen, wenn diese Befreiung im Testament erfolgt ist.
    Die Befreiung von den Beschränkungen des §181 BGB ist in das Testamentsvollstreckerzeugnis nicht aufzunehmen.
    Soweit so gut. Bis hierhin ist mir auch alles klar.
    Es geht mir allerdings darum, ob man in der konkreten Formulierung "Der Testamentsvollstrecker ist von allen gesetzlichen Beschränkungen befreit, soweit dies zulässig ist." eine solche erweitere Verpflichtungsbefugnis sehen kann und ob es ggfs. weitere mögliche Befreiungen von gesetzlichen Beschränkungen gibt, die ich übersehen habe. Diese wären dann ja (ggfs.) ebenfalls ins TVZ aufzunehmen.

  • Oder kann ich auch einfach die Formulierung aus dem Testament ins das TVZ aufnehmen? Also einfach schreiben "Der Testamentsvollstrecker ist von allen gesetzlichen Beschränkungen, soweit zulässig, befreit." Oder ist das dann zu wenig konkret?

  • Oder kann ich auch einfach die Formulierung aus dem Testament ins das TVZ aufnehmen? Also einfach schreiben "Der Testamentsvollstrecker ist von allen gesetzlichen Beschränkungen, soweit zulässig, befreit." Oder ist das dann zu wenig konkret?

    „Der Erblasser hat den ...“

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