Hallo, ich weiß, meine Frage ist wahrscheinlich pipieinfach, aber ich stehe etwas auf dem Schlauch.
Ich habe ein Urteil wo folgendes drin steht.
Beklagter (wohnhaft in den Niederlanden) zahlt
1. 1000,00 EUR an die Klägerin nebst Zinsen seit 28.04.18
2. 50,00 EUR vorgerichtliche Kosten nebst Zinsen seit 01.02.19
Beantragt wurde nunmehr die Bestätigung nach Nr. 805/2004
Ich sehe darin grds. keine Schwierigkeiten, da die Forderung unbestritten ist.
Nur:
Wie trage ich diese beiden Forderungen denn in das Formblatt?
Unter 5.1 gibt es nur ein Feld für die Geldforderung - rechne ich die beiden Beträge einfach zusammen?
Ähnlich verhält es sich mit den Zinsen unter 5.2
Oder nimmt man dann zwei Formblätter? Meine Kollegin, die Auslandssachen jahrelang machte, musste nie eine Bestätigung ausfüllen und steht leider auch etwas auf dem Schlauch.
Ich würde mich sehr über eure Hilfe/euren Erfahrungsaustausch freuen