Nacherbenanwartschaftsrecht auf Vorerbin durch eine Nacherbin übertragen

  • Hallo an Alle :)

    Ich hab unter den bestehenden Themen bisher leider nichts gefunden, was zu meinem Problem 100 % passt.

    1985 wurde hier ein Erbschein erteilt, der die 2. Ehefrau des Erblassers als befreite Vorerbin und die beiden erstehelichen Kinder als Nacherben zu ½ Anteil ausweist.


    Nacherbfall tritt mit dem Tod der Vorerbin ein.

    1988 hat die ersteheliche Tochter, als eine der beiden Nacherben, ihr Nacherbenanwartschaftsrecht notariell auf die Vorerbin übertragen.
    Im Grundbuch war auch ein Nacherbenvermerk eingetragen. Bezüglich der Nacherbin wurde diese nach Eingang der notariellen Urkunde dann einfach gelöscht.

    Jetzt ist die Vorerbin verstorben und der Nacherbfall eingetreten.

    So bisher bin ich rechtlich soweit, dass es grundsätzlich so ist, dass, wenn das Nacherbenanwartschaftsrecht auf den Vorerben übertragen wird, dieses durch Konsolidation erlischt. Die Rechte etwaiger Ersatznacherben erlöschen nicht. Im Erbschein wurde keine Ersatznacherbfolge aufgenommen. Nach der Kommentierung wäre eine Ersatznacherbfolge hier auch nicht maßgeblich, da die Nacherbin, die ihr Recht übertragen hat, zum jetzigen Zeitpunkt noch lebt und eventuelle Ersatznacherben ohnehin nicht zum Zuge gekommen und damit auch nicht benachteiligt wären. Eine Beeinträchtigung liegt daher laut Kommentierung nicht vor.


    So wie löse ich dieses Konstrukt jedoch jetzt rechtlich.
    Es heißt quasi durch die Übertragung des Anwartschaftsrechts auf den Vorerben, erlischt die Nacherbfolge und der Vorerbe wird Vollerbe.

    Dies könnte hier ja aber dann nur bzgl. des ½ Anteils der erstehelichen Tochter gelten. Ist dies rechtlich jedoch so überhaupt möglich?

    Bezüglich des weiteren ½ Anteils würde noch die Nacherbfolge greifen und der ersteheliche Sohn ist Nacherbe.

    Wurde der Sohn alleiniger Nacherbe bzgl. des gesamten Nachlasses, also kann ich sagen die Nacherfolge erstreckt sich insgesamt auf diesen alleine nun?


    Soweit eine Splittung möglich ist, habe ich bzgl. des ½ Anteils, bei dem die Vorerbin durch die Übertragung dann wohl Vollerbin wurde, die Erben von ihr hier mit drin? Und falls ja, wie stelle ich das dar?

    Ich habe das Gefühl, ich sehe vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr und verstricke mich von einem Konstrukt ins Nächste, je mehr ich darüber nachdenke.

    Der Nacherbe will das Haus verkaufen und will den Erbschein bei mir beantragen.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen ;)

    Und ich hoffe, ich habe hier jetzt nicht all zu viel Unsinn zusammengetragen :D

    3 Mal editiert, zuletzt von Brine (27. März 2019 um 10:24)

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