Hallo
ich habe die Beteiligten zum eingeholten Gutachten und der beabsichtigten Verkehrswertfestsetzung angehört und der Schuldner hat vorgetragen, dass nach Gutachtenerstellung ein Wasserschaden eingetreten sei, der eine Wertminderung des Versteigerungsobjektes zur Folge hat. Muss der Gutachter nun nochmal ran?