Moin zusammen,
eine wohl zu simple Frage, als das sie hier schon behandelt wurde: Spricht etwas dagegen (außer die höheren Kosten), wenn jeder Erbe einer Erbengemeinschaft für die Löschung einer Grundchuld einen separaten Löschungsantrag bei seinem Notar beglaubigen lässt oder muss die Erbengemeinschaft zusammen einen einzigen Antrag stellen?