Wahrscheinlich schon mehrfach gefragt:
Erblasser Deutscher mit gewöhnlichem Aufenthalt in GB.
Ausschlagung wird von de Bruder bei uns erklärt, da er in unserem Bezirk wohnt.
Wird das Original der Erbausschlagung ausgehändigt?
Danke für eure Mithilfe
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