Löschung Grunddienstbarkeit

  • Hallo zusammen,

    es soll eine Grunddienstbarkeit gelöscht werden.

    Diese lastete ursprünglich an Flst. 1 zugunsten Flst. 2 und ist durch Grundbucheintragung 1957 entstanden.

    Im Rahmen einer Flurbereinigung 1971 wurde die Dienstbarkeit auf Ersatzgrundstücke übertragen und das GB entsprechend berichtigt: seither lastet das Recht an Flst 33 zugunsten von Flst. 44.

    Muss ich nun nur noch Grundstücksveränderungen bzgl. Flst. 44 seit 1971 für die Ermittlung der erforderlichen Bewilligen berücksichtigen?
    Es haben in der Folgezeit Zerlegungen/Teilungen stattgefunden.

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