GutenMorgen,
ich habe meinen ersten Antrag auf Bescheinigung nach Art. 53 EuGVVO vorliegen.Als Titel werden ein Versäumnisurteil und ein Kostenfestsetzungsbeschlussvorgelegt.
Nun stolpereich bei der Prüfung im Leitfaden direkt über den Punkt, dass es sich um eineGeldforderung handeln muss, damit die Bescheinigung erteilt werden kann. Imvorliegenden Fall enthält der Titel eine Zahlungsforderung des Klägers an dieBeklagte (einen niederländischen Händler) Zug um Zug gegen Übergabe der Ware.Es geht also um die Rückabwicklung eines Kaufvertrags.
Hindert dieser Zug umZug Passus die Erteilung der Bescheinigung? Oder ist es egal, wenn auch der(deutsche) Kläger eine Leistung zu erbringen hat? Ich stehe gerade etwas aufdem Schlauch und wäre für erhellende Kommentare sehr dankbar.
Herzliche Grüße