Guten Morgen!
Ich habe einen seltsamen Antrag auf Eintragung eines Nacherbenvermerks für Ersatznacherben. Ursprünglich war eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet. Nacherben ist die Tochter des Erblassers, weiterhin ist Ersatznacherbfolge für deren Kinder angeordnet. Dann wurde 1996 ein Grundstück an die Stadt verkauft - dort haben alle Ersatznacherben mitgewirkt und der Löschung des Nacherbenvermerks an diesem Grundstück zugestimmt.
Die Mutter hat sich offenbar von dem erhaltenen Erlös (oder in jedem Fall von Geldbeträgen aus dem Erbe) eine Eigentumswohnung gekauft. Nun hat sie das Vermögen des Erblassers offenbar durchgebracht... Auf jeden Fall beantragen ihre Kinder (die Ersatznacherben) nun die Eintragung eines Nacherbenvermerks an dieser Eigentumswohnung. Meiner Ansicht nach gibt es dafür jedoch gar keinen Anlass - leider habe ich auch nichts dazu gefunden!?
Hat evtl. jemand von euch Erfahrungen diesbezüglich? Danke schon jetzt für eure Hilfe...