Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall, der mich schon eine Weile beschäftigt.
Es vollstreckt der Kreis. Die Schuldnerin wird auf übergegangenen Unterhalt für ihre in einer Pflegeeinrichtung lebenden Mutter in Anspruch genommen.
Der beantragte PfÜB wurde erlassen. Der monatliche pfandfreie Betrag wurde auf 980,00 Euro festgesetzt.
Nun beantragt der RA der Schuldnerin, den pfandfreien Betrag zu erhöhen, und zwar um 194,21 Euro monatlich. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Fahrkarte mit Öffis, Versicherung Kfz, Steuern Kfz, Haftpflichtversicherung, Hausratvers., Gewerkschaftsbeitrag.
Nun meine Frage: Sind diese Beträge relevant, um den pfandfreien Betrag zu erhöhen?