Hallo,
mein Betreuter hat ein nicht selbst bewohntes Grundstück. Dies ist nun nach mehreren Jahren dem LWV und dem Betreuungsgericht aufgefallen.
Der LWV will nun seine Forderung durch den Abschluss eines Verpfändungsvertrages sichern, da die Eintragung einer Zwasi umständlicher wäre.
So ein Verpfändungsvertrag ist formfrei möglich, daher frage ich mich, wie ist das bei einem Grundstück und ist überhaupt eine Genehmigung nötig?
Vielen lieben Dank