Kosten Nr. 14110 KV GNotKG Vorerbin überträgt an Nacherben

  • Hey, ich brauche leider mal einen Denkanstoß in Richtung Kosten. :gruebel:

    Die befr. Vorerbin überträgt an die Nacherben Grundbesitz ohne Voreintragung der VE im Grundbuch. Fallen hierfür Kosten an?
    Nacherben sind bei Berichtigung des GB von den Kosten befreit, wenn die Vorerbin eingetragen war oder zumindest deren 2-Jahresfrist nicht abgelaufen war. Aber das alles gilt eben erst ab Eintritt des Nacherbfalles. Zwar haben die Nacherben bereits jetzt eine Anwartschaft, sie sind aber eben derzeit noch keine Erben nach dem Erblasser. Deswegen wäre ich eigentlich der Meinung, dass sie Kosten zahlen müssen für die Eigentumsumschreibung. Oder darf man die Nacherben auch schon vor Eintritt des Nacherbfalls unter dieses Gebührenprivileg fassen?

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