HL-Verfahren aus dem Jahr 2001 mit noch erheblichem "Guthaben". Nun werden die Gläubiger doch mal rührig und haben Herausgabeanträge gestellt.
Im Rahmen der Prüfung der Freigabeanträge ha sich herausgestellt, dass eine als Gläubigerin/Empfangsberechtigte beteiligte GmbH, für welches seitens des Verfahrensbevollmächtigen Freigabe erklärt wurde (hat daneben auch Freigabeantrag gestellt) nach Beendigung der Liquidation bereits 2010 im Handelsregister gelöscht wurde. Somit kann der vormals Verfahrensbevollmächtige wohl schwerlich in deren Namen erklären.
Ist die GmbH nunmehr als aus dem Verfahren ausgeschieden zu behandeln (diese Auffassung vertreten die Gläubiger) oder für dies eine Nachtragsliquidation einzuleiten. Kennt jemand Quellen hierzu ?
Und falls Nachtragliquidation erforderlich ... Einleitung von Amts wegen durch HL-Stelle oder obliegt das den Verfahrensbeteiligten ? Und wer trägt die Kosten für die Nachtragsliquidation ?