X ist Eigentümer der Wohnung A. Laut Teilungserklärung von 1973 gehört zu dieser Wohnung das Sondernutzungsrecht an dem Stellplatz A. Dieses Sondernutzungsrecht ist bisher nur durch die Bezugnahme auf die Bewilligung im Grundbuch verlautbart.
Jetzt wird das Sondernutzungsrecht an dem Stellplatz A von der Wohnung A abgetrennt und dem Eigentümer der Wohnung B zugeordnet. Entsprechende Eintragung im Grundbuch wird bewilligt und beantragt.
Laut der oben genannten Teilungserklärung gehört zu der Wohnung B das Sondernutzungsrecht an dem Stellplatz B. Auch dieses Sondernutzungsrecht ist bisher nur durch die Bezugnahme auf die Bewilligung im Grundbuch verlautbart und soll jetzt (nur Anregung, kein ausdrücklicher Antrag) auch ausdrücklich im Grundbuch eingetragen werden.
- Kann aufgrund der Teilungserklärung und der hier bereits erfolgten Zuweisung der Sondernutzungsrechte an den Stellplätzen die ausdrückliche Eintragung der Stellplätze im Grundbuch bei der Wohnung B erfolgen und was muss geprüft werden
- Würdet ihr die ausdrückliche Eintragung des Stellplatzes B überhaupt machen?
- Reicht die Eintragung der Rechtsänderung in den betroffenen Blättern aus oder muss sie in allen Blätter der WEG eingetragen werden?
- Wird hierzu die Zustimmung der anderen Eigentümer und der Gläubiger benötigt?