Ich habe gegen einen slowakischen Staatsbürger mit Wohnsitz in der Slowakei Geldstrafe und Verfahrenskosten zu vollstrecken. Es ist nun eine Mitteilung eines slowakischen Insolvenzverwalters (so sehe ich das jedenfalls) in slowakischer und englischer Sprache eingegangen, aus der sich ergibt, dass offensichtlich in der Slowakei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Nach dem Schreiben sind Forderungen dort binnen 45 Tagen anzumelden.
Hatte jemand einen solchen Fall bereits?
Sollte man hier anmelden? Falls ja, auch die Geldstrafe (in Deutschland ja nachrangige Forderung)?
Falls ja, wie läuft die Anmeldung ab?
Derzeit ist in diesem Fall bereits die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet und der Verurteilte zur Festnahme national ausgeschrieben.
Vielen Dank an die erfahreneren Kollegen/Kolleginnen!