Hallo,
in meinem Fall ist ein minderjähriges Kind Erbe nach seinem Großvater geworden. Testamentsvollstreckung wurde angeordnet. Testamentsvollstrecker sind der Vater und der Onkel des Kindes.
Der Mutter des Kindes (Tochter des Erblassers) wurde ein Vermächtnis zugewandt. Die Mutter hat das Vermächtnis nun ausgeschlagen und beantragt die Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Entgegennahme der Erklärung.
Ich habe leider nichts dazu gefunden. Würde aber eher davon ausgehen, dass die Bestellung des Pflegers nicht erforderlich ist. Die Ausschlagung kann doch auch gegenüber den Testamentsvollstreckern erklärt werden, oder?
LG