Guten Tag,
ich habe folgendes Problem in einer Hinterlegungssachen.
Das Zwangsversteigerungsgericht hat den Übererlös aus dem K-Verfahren für die ehemaligen Eigentümer hinterlegt, da diese (Mann und Frau) sich nicht über die Verteilung einigen konnten.
Insgesamt sind ca. 40.000 € hinterlegt.
Heute gehen zwei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse ein.
1) Gläubiger A gegen Frau in Höhe von ca. 32.000 €
2) Gläubiger A gegen Mann in Höhe von ca. 35.000 €
Drittschuldner ist korrekt bezeichnet.
Bislang hatte ich noch keine Pfändung in meinen Hinterlegungssachen, bzw. es hat sich immer irgendwie anders erledigt.
Ich weiß, dass ich nun eine Drittschuldnererklärung abgeben muss. Aber wie läuft das Verfahren dann weiter.
Kann mir irgendjemand die Grundsätze erläutern?
Vielen Dank und viele Grüße