Ich suche bislang vergebens, sowohl im Internet als auch bei Beck-Online, nach einer Regelung, wonach in Berlin, wie in den anderen Ländern üblich, die Vorlage einer UB (zB Übertragungen in gerader Linie) entbehrlich ist.
Gibt es eine solche Verwaltungsanweisung dort nicht?
Für Hinweise wäre ich dankbar
GRuß
Andydomingo
Verzicht auf UB in Berlin gemäß § 22 I 2 GrEStG (zB bei Übertragungen an Kinder)
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Eine solche Regelung gibt es in Berlin nicht.
UB auch bei Übertragung an Kinder etc. -
Danke!
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Ganz allgemein der Hinweis, dass das DNotI auf seiner Webseite eine Übersicht über den Verzicht auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung bereit hält:
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