Hallo zusammen,
in meinem Fall ist sowohl ein Zwangsverwaltungsvermerk als auch ein Insolvenzvermerk eingetragen.
Reicht mir die Mitwirkung des Insolvenzverwalters? Oder brauch ich ebenfalls die Zustimmung des Zwangsverwalters?
Geht um die Eintragung einer Vormerkung.
Vielen Dank!