Zwangsverwaltung und Insolvenzverfahren

  • Hallo zusammen,

    in meinem Fall ist sowohl ein Zwangsverwaltungsvermerk als auch ein Insolvenzvermerk eingetragen.
    Reicht mir die Mitwirkung des Insolvenzverwalters? Oder brauch ich ebenfalls die Zustimmung des Zwangsverwalters?
    Geht um die Eintragung einer Vormerkung.

    Vielen Dank!

  • der Zwangsverwaltungsvermerk bewirkt kein Grundbuchsperre. Zudem hat der Zwangsverwalter keine Verfügungsbefugnis hinsichtlich des Grundstücks.
    Lediglich hinsichtlich der Erträge des Grundstücks ist die Verfügungsbefugnis auf den Zwangsverwalter über gegangen.

    Im Grundbuchverfahren muss der Zwangsverwalter nie mitwirken, jedoch müsste ein Erwerber die Wirkungen der Zwangsverwaltung gegen sich gelten lassen.

    Dir reicht daher die Mitwirkung des InsO-Verwalters.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!