Ich habe einen Antrag auf Herausgabe des Betrages, der nach § 10 GBBerG hinterlegt wurde.
In meinen Unterlagen finde ich , dass es hier wohl 2 Meinungen gibt bezüglich der Frage, ob der einstige Hinterleger dieser Herausgabe zustimmen muss, da er einen Anspruch auf den 1/3 drauf gezahlten Betrag hätte.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Zahlt ihr nur mit Zustimmung des Hinterlegers aus.... oder genügt eine Mitteilung an diesen ....oder beteiligt ihr den Hinterleger an der Auszahlung gar nicht mehr, da er auf das Recht der Rücknahme verzichtet hat?
Danke schon mal