Hallo!
Ich habe immer einen leichten Knoten im Kopf, wenn hinterlegtes Geld gepfändet wird.
Hinterlegt wurde eine Summe von ca. 34.000 € für nunmehr geschiedene Eheleute. Zunächst pfändete das Finanzamt den Anspruch auf Auszahlung eines Betrages in Höhe von ca. 4.000 € aufgrund einer Forderung gegen den Ehemann. Aufgrund eines Urteils und eines Auszahlungsantrages wurde nach der erfolgten Pfändung einen Betrag in Höhe von ca. 26.000 € an die Ehefrau ausgezahlt.
Anschließend pfändete die Ehefrau einen Betrag in Höhe von ca. 3.150 €. Da sie die einzige weitere Beteiligte ist, habe ich auch diesen Betrag an sie ausgezahlt.
Nun erfolgte eine Pfändung der mdj. Tochter, vertreten durch die Ehefrau, in Höhe von ca. 470 €. Dazu hat die Ehefrau mitgeteilt, dass sie einen Betrag in der Höhe der erfolgten Pfändung für die Zahlung an ihre Tochter freigibt und um Überweisung auf ihr Konto bittet.
Diese letzte Pfändung ist doch jetzt aber anders zu betrachten als die Pfändung, die die Ehefrau im eigenen Namen vorgenommen hat, oder!? Wenn sie den Betrag freigibt, müsste eine Auszahlung nun doch eigentlich an den ersten Pfändungsgläubiger und zwar an das Finanzamt erfolgen, da der Betrag dann dem Ehemann zuzurechnen ist bzw. da sie die Erklärung unter einer Bedingung gestellt hat, würde ich sie darauf hinweisen und um Klarstellung bitten.
Zu einem Verteilungsverfahren komme ich nicht, da noch ein Betrag in Höhe von ca. 5.000 € hinterlegt ist und das Finanzamt 4.000 € und die Tochter 470 € gepfändet hat. Der Betrag reicht also eigentlich aus....nur war das Finanzamt zuerst da.