Hallo!
Ich soll eine Rückauflassungsvormerkung eintragen. Der Rückübertragungsanspruch soll u.a dann entstehen wenn das persönliche Verhältnis zwischen dem Veräußerer und Erwerber nachhaltig gestört wird. Die Voraussetzung soll als erfüllt angesehen werden, wenn über die Verschlechterung eine schriftliche Mitteilung durch den Veräußerer an den Erwerber geschickt wird.
Kann man einen solchen Anspruch durch Vormerkung sichern?