Hallo,
hier wurden zugunsten von 2 Empfangsberechtigten (nachfolgend A und B) knapp 100.000,00 € hinterlegt, da kein Erbnachweis existierte und die Erben daher unbekannt waren. A und B haben sich jedoch aus Erben ausgegeben und die Zahlung gegenüber der Bank verlangt. Nun existiert ein deutscher Erbschein, der A und B tatsächlich als Erben ausweist.
Problem ist, dass A zwischenzeitlich verstorben ist und dieser ein privatschriftliches englisches Testament hinterlassen hat, wonach Erbe sein einziges Kind C sein soll.
Meine Frage ist, ob auf die Vorlage eines Erbscheins bestanden werden kann (so z. B. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 30.01.2015, 11 VA 8/14), oder ob mit Verweis auf den BGH, Urteil vom 05. April 2016 – XI ZR 440/15 - auch mit diesem ausländischen Testament eine Herausgabe erwirkt werden kann.
Liebe Grüße