Hallo,
im vorliegenden Fall wird die weitere Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung ausgesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Die Maßregelvollzugsanstalt bittet um Übersendung der Entlassungsverfügung. Die Verurteilte befindet sich bereits nicht mehr in der Anstalt.
Wie handhabt ihr solche Fälle? Einfach ein Schreiben mit dem Inhalt, dass die Verurteilte nun zu entlassen ist fertigen? Oder ein richtiges Ersuchen mit Siegel? oder sogar einen Beschluss?