Hallo,
ich kann leider nirgends etwas zu den Mitwirkungspflichten der WEG-Verwaltung im Zwangsversteigerungsverfahren finden.
z.B. Ist die WEG-Verwaltung zur Herausgabe von nicht personenbezogenen Daten bezüglich des Bewertungsobjektes an den bestellten Sachverständigen verpflichtet?
Für Antworten schon mal vorab ein dickes Dankschön.