In den Grundbüchern sind im Bestandsverzeichnis je 1/6 ME- Anteile je einem Grundstück zugeordnet, die in Abt. II jeweils gemäß §1010 mit einem Ausschluss der Gemeinschaft belastet sind.
Nun ändert der Eigentümer die Größe der so gebuchten Miteigentumsanteile ordnet diese den Grundstücken neu zu.
Teilweise werden es nur noch 1/12 Anteile, teilweise auch größere 1/3 Anteile.
In der Urkunde heißt es:
Nach Neubildung der Miteigentumsanteile sollen sich die Anteilsbelastungen auf die neuen Miteigentumsanteile beziehen, was zur Eintragung bewilligt wird.
Geht das so einfach? Muss man das als Inhaltsänderung verstehen?