Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und möchte Fragen, ob jemand einen solchen Fall schon mal hatte oder helfen kann.
Es soll eine Grundschuld zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden. Das Grundstück ist jedoch mit einem Erbbaurecht belastet. Dieses Erbbaurecht ist vor 5 Jahren abgelaufen. Zur Löschung des Erbbaurechts liegt derzeit kein Antrag vor. Es soll erst später gelöscht werden, da die Erbbauberechtigten verstorben sind und der Erbnachweis noch fehlt. Der vermutliche Erbe hat auf alle Ansprüche aus dem Erbbauvertrag verzichtet. Somit ja auch auf die Entschädigung.
Kann die Grundschuld ohne weiteres eingetragen werden oder müsste zunächst wegen dem Entschädigungsanspruch der Erbnachweis vorgelegt werden?
Vielen Dank schon mal für die freundliche Hilfe.