Hallo zusammen,
ich habe folgende allgemeine Frage, zu der ich über die Suche wenig gefunden habe:
Eine (Grund-)dienstbarkeit kann ja bekanntlich zu Gunsten von Personen in das Grundbuch eingetragen werden, auch in der Form, dass der Begünstigte / Berechtigte der Eigentümer eines bestimmten Flurstücks ist.
Ich habe auch diesen Beitrag über Rechte ohne Berechtigten gefunden: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…t=dienstbarkeit
Kann denn eine Grunddienstbarkeit z.B. auch zu Gunsten eines Gebäudes oder einer benachbarten Straße eingeräumt werden oder muss das Recht immer zu Gunsten einer (bestimmten) Person eingeräumt und eingetragen werden? Oder gilt das im obigen Beitrag Ausgeführte dann, weil ein Recht zu Gunsten eines Gebäudes oder einer Straße ein Recht ohne Berechtigten wäre?
Über Antworten und Meinungen würde ich mich freuen.