Hallo,
mir liegt ein Ersuchen der Staatsanwaltschaft auf Eintragung einer Sicherungshypothek und eines Veräußerungsverbotes gemäß §§ 111 e, 111f, 111j, 111h StPO 928, 932 ZPO und § 136 BGB vor. Hat jemand Erfahrung mit entsprechenden Anträgen? Ich bin etwas ratlos und bin für Anregungen sehr dankbar.