Hallo,
ich habe ein Protokoll der WEG-Versammlung. Neben dem Vorsitzenden hat für einen Wohnungseigentümer ein Bevollmächtigter das Protokoll unterschrieben. Genügt die Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten? Ich kann hierzu nichts finden. Falls es genügt, in welcher Form würdet ihr den Vollmachtsnachweis verlangen (öffentlich beglaubigt?).
Vielen Dank
Ron