Hallo zusammen J
Ich habe mal ca. die ersten 15 Seiten in den Aufgebotssachen durchgeschaut, aber bin noch nicht auf diese Situation gestoßen.
Vorliegend soll ein Sparbuch aufgeboten werden, lautend auf Erblasserin E.
Antragstellerin ist K1, vertreten durch einen RA.
Laut gemeinschaftlichen Teil-Erbschein erben K1 und K2 jeweils 1/3.
Ich habe verfügt, dass ich noch die Erklärung der K2 benötige und die desjenigen Erben, der das restliche Drittel innehat.
RA teilt mit, dass dies dem Bruder K3 zusteht, dessen Wohnort allerdings unbekannt ist und derzeit nicht zu ermitteln ist. Eine Melderegisterauskunft wird beigefügt.
K1 geht davon aus, dass er obdachlos ist. Recherchen hinsichtlich seines Aufenthaltsortes blieben erfolglos.
Ich würde mangels Antragsberechtigung/Antragstellung aller Miterben denAntrag zurückweisen.
Gibt es noch eine andere Möglichkeit oder sind K1 und K2 die Hände gebunden ohne Mitarbeit des K3?
Schon mal danke für eure Antworten!