GmbH ist Eigentümer. Insolvenz wird eröffnet, der Insolvenzverwalter gibt das Grundstück frei, Insolvenzvermerk wird im Grundbuch gelöscht.
Grundschuldgläubiger stellt jetzt Versteigerungsantrag gegen die GmbH. Die GmbH wird wohl im Verfahren durch den Geschäftsführer X vertreten.
Die erstmalige Zustellung erfolgte nach Freigabe an X persönlich, nicht an die GmbH, vertr. durch X. Dies werde ich beanstanden.
Die Klausel wurde der Gläubigerin vor Insolvenzeröffnung zur Zwangsvollstreckung gegen die GmbH erteilt.
Zur Vollstreckung gegen den Insolvenzverwalter hätte sie umgeschrieben werden müssen.
Muss die Klausel jetzt nach Freigabe durch den Insolvenzverwalter auf die GmbH umgeschrieben (oder neu erteilt) werden?
Bei einer Abtretung an eine andere Bank und anschließende Rückabtretung könnte m. E. aus der ursprünglichen Klausel nicht mehr vollstreckt werden und ich würde eine neue Klausel verlangen.