Hallo liebe Grundbuchler!
Mir liegt folgender Antrag vor:
1. Anlegung von Grundbuchblättern für ein selbständiges Fischereirecht
2. Herrn XY als Eigentümer auszuweisen
Beigefügt sind:
Der Antrag des „künftigen“ Eigentümers nebst Schlüssigkeitsvortrag ohne Benennung der betroffenen Flurstücke
Auszüge aus dem Wasserbuch der Bezirksregierung Düsseldorf nebst Übersichtsplan (Karte in sehr kleinem Maßstab, in der der Verlauf und ungefähre betroffene Abschnitt des Baches markiert ist) – darin sind keine Flurstücke genannt!
Zu der Anlegung eines solchen Blattes habe ich in BWNotZ 7/03 einen Beschluss des LG Ellwangen aus 2003 gefunden, wonach „bei der Anlegung eines Grundbuchs für ein selbständiges Fischereirecht das Grundbuchamt die erforderlichen Ermittlungen anzustellen und von Amts wegen die geeigneten Beweise zu erheben hat“.
Nun meine Fragen:
1. Werden in NRW überhaupt Fischereirechte als eigenes GB-Blatt angelegt?
2. Sind die Angaben in dem Antrag ausreichend? Müsste der Antragsteller nicht wenigstens die betroffenen Flurstücke genau bezeichnen? Schließlich müsste das Recht ja – ähnlich wie bei einem Erbbaurecht – im Grunstücksgrundbuch in Abt.II eingetragen werden. Oder muss dies auch das GBA selbständig ermitteln?
3. Hat jemand mal ein solches Grundbuch angelegt und kann mir das weitere Vorgehen schildern?
…schonmal vorab Danke an alle, die mir helfen!!!!