Der Arbeitgeber gibt jedem Arbeitnehmer (zusätzlich) zum Lohn einen Gutschein über 44 €, welcher steuerlich nicht zu berücksichtigen ist. Im Arbeitsvertrag ist der Betrag nicht verankert. Der Gutschein ist entweder ein Tankgutschein oder ein Lebensmittelgutschein bei einem Discounter. Das Lohnbüro ist nun unsicher, ob die 44 € zum Lohn zählen und somit bei der Berechnug des pfändungbaren Betrages zu berücksichtigen sind oder nicht.
Gutschein zusätzlich zum Arbeitslohn
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Dadurch, dass der Gutschein im Arbeitsvertrag nicht steht, ist es eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Ist es dann als Lohn anzusehen? -
"Lohn" ist jeder Geld- oder geldwerte Sachbezug.
Diverse Weihnachtsgeldzahlung stehen auch nicht in Arbeitsverträgen, erfolgen aber freiwillig und sind natürlich auch von der Pfändung erfasst.
Der Arbeitsvertrag würde dem Schuldner ja nur einen durchsetzbaren Anspruch gewähren, was bei freiwilligen Leistungen ja gerade nicht erfolgen soll. -
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