Wartefrist für ZV nach Anspruchsbezifferung seitens Arbeitsagentur

  • Moin,
    Sachverhalt:
    Vgl. in mündl. Verhandlung im Januar d.J. vor dem Arbeitsgericht. Abfindung u. Gehälter für 7 Monate. Für diese 7 Monate wurde Arbeitslosengeld bezogen. Arbeitsagentur hat Arbeitgeber von dem Anspruchsübergang in Kenntnis gesetzt. Jetzt hat die Arbeitsagentur den übergegangenen Anspruch beziffert. Arbeitgeber zahlt nicht. Vollstreckb.Ausf. mit Zustellungsnachweis liegt vor. Kann ich vollstrecken oder muss ich nach der Anspruchsbezifferung 2 Wochen (angemessene Frist) warten???:confused:
    Im Vorwege vielen Dank.

  • Ist das nicht Geschmackssache. Ich wüßte keine Stelle in der steht, dass vor der Vollstreckung nochmals zur Zahlung aufgefordert werden muss. Ich persönlich würde es tun und auch die 2-Wochen-Frist wäre für mich optimal.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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