Moin,
Sachverhalt:
Vgl. in mündl. Verhandlung im Januar d.J. vor dem Arbeitsgericht. Abfindung u. Gehälter für 7 Monate. Für diese 7 Monate wurde Arbeitslosengeld bezogen. Arbeitsagentur hat Arbeitgeber von dem Anspruchsübergang in Kenntnis gesetzt. Jetzt hat die Arbeitsagentur den übergegangenen Anspruch beziffert. Arbeitgeber zahlt nicht. Vollstreckb.Ausf. mit Zustellungsnachweis liegt vor. Kann ich vollstrecken oder muss ich nach der Anspruchsbezifferung 2 Wochen (angemessene Frist) warten???
Im Vorwege vielen Dank.
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