Im Grundbuch ist eine BGB-Gesellschaft eingetragen und ein Gesellschafter verstorben.
Kein schriftlicher Gesellschaftsvertrag.
Die lebenden Gesellschafter sowie die durch Erbschein ausgewiesenen Erben erklären, dass der Anteil des verst. Gesellschafters auf die Erben übergeht und die Berichtigung des GB wird beantragt. Die Erben werden als Gesellschafter eingetragen.
Nun, nach fast 15 Jahren scheibt ein Notar, dass die Erben in Erbengemeinschaft als Gesellschafter hätten eingetragen werden müssen.
Ist das so?
Viele Grüße