Ich soll eine Auflassungsvormerkung für eine spanische Gesellschaft (SL) eintragen.
Auszug aus dem Handelsregister mit Übersetzung und Apostille liegt vor.
Eigentlich kein Problem.
Jetzt steht aber in der übersetzten Handelsregistereintragung, dass die Gesellschaft vorübergehend ruht.
Gründe:
1. vorübergehende Abmeldung im Gesellschaftsregister mit Genehmigung der Steuerbehörde
2. Nichtabgabe von Jahresabschlüssen.
Ist die SL nun noch als Käufer eintragungsfähig?
Das kommt mir spanisch vor.