Beantragt ist eine Rechtsnachfolge auf Schuldnerseite, als Nachweis wird ein österreichischer Einantwortungsbescheid übersandt.
Ich habe jetzt schon vieles nachgelesen, bin mir aber immer noch nicht sicher.
Ausländische Urkunden bedürfen einer Legalisation, um als Beweismittel dienen zu können, andererseits werden ausländische Urkunden nach § 108 FamFG anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderes Verfahrens bedarf.
Kann ich jetzt aufgrund des Einantwortungsbescheids die Rechtsnachfolge erteilen und wenn ja, in welcher Form muss dieser vorgelegt werden?
Oder brauche ich ein Europäisches Nachlasszeugnis?Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
Schon mal vielen Dank im Voraus!
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