Hallo
Ich bin aktuell noch in einer Ausbildung, will diese aber abbrechen und mit dem Studium am Oberlandesgericht Stuttgart beginnen. Habe schon eine Zusage und alle Dokumente hingeschickt.
Allerdings will ich nicht kündigen, bis ich etwas festes unterschrieben habe...
Habe gelesen, dass man die Ernennungsurkunde erst an den Einfürhungstagen unterschreibt...
Kann das Landesgericht also jederzeit absagen, dass ich den Studienplatz doch nicht bekomme?