Hallo Forengemeinde,
Ich habe ein Grundstück bestehend aus 2 Flurstücken. Ein Flurstück soll verkauft werden, dasandere verbleibt beim Verkäufer. Nun sollen vor Eigentumsumschreibung 2 Vormerkungen auf Eintragungjeweils einer Grunddienstbarkeit eingetragen werden. Die eine Vormerkung sollfür den Käufer bestehen, die andere für den Verkäufer. Dass das in dieserKonstellation rechtlich zulässig ist, habe ich bereits herausgefunden. Frage:Kann für den Eigentümer eine Vormerkung auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf seinem (ihm verbleibenden Flurstück) für ihn selber eingetragen werden?