Ich habe folgenden Fall:
Ein damals hier wohnhafter Italiener hatte hier ein notarielles Testament errichtet, dass hier in die amtliche Verwahrung gegeben wurde. Die 30jährige Überprüfung ergab, dass er vor mehreren Jahren nach Italien gezogen ist. Im Wege des Auslandsersuchen konnte ich herausfinden, dass er bereits vor mehreren Jahren in Italien verstorben ist.
Nachdem ich nun einige Kommentierung gelesen habe, bin ich mir nicht sicher, wie ich vorgehen soll. Es stellen sich folgende fragen:
Bin ich überhaupt dafür zuständig, das Testament zu eröffnen? Oder muss ich es verschlossen, dem italienischen Nachlassgericht übersenden?
Wenn ich für die Eröffnung zuständig bin, was mach ich dann? Das eröffnete Testament an das italienische Nachlassgericht übersenden?
Vielen Dank für die Antworten.